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Wohnberatung

Kompetente Beratung, wenn es um das barrierefreie Ausbauen und Einrichten geht, bieten natürlich entsprechend qualifizierte Fachhandwerker. Speziell geschult bieten sie häufig Hilfe und Unterstützung über die eigenen Gewerkgrenzen hinweg. Im Idealfall steht Ihnen also ein Partner zur Seite, der Sie von der ersten Information bis hin zur kompletten Umsetzung aus einer Hand begleitet.

Wer sich in Fragen zur Wohnanpassung jedoch unabhängig Rat holen möchten, dem helfen Wohnberatungsstellen. Sie sind heute fester Bestandteil der Seniorenhilfe. Die Bedeutung der Wohnberatung zur Förderung eines selbständigen Wohnens und der selbstbestimmten Lebensführung bis ins hohe Alter ist inzwischen unbestritten. Die bundesweit tätigen Beratungsstellen helfen Ihnen gerne weiter, um die Probleme vor Ort zu bewältigen.

Aufgabenbereiche

Das Aufgabenspektrum der Wohnberatungsstellen ist sehr umfangreich und umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabengebiete:

  • Planung von Anpassungsmaßnahmen, Begleitung und Unterstützung bei Organisation und Durchführung
  • Konkrete Maßnahmen der Wohnungsanpassung (als Schwerpunkt)
  • Besondere Beratung bei der Neuplanung von altersgerechten Wohnungen
  • Planung über Ausstattung und Hilfsmittel
  • Finanzierungsberatung
  • Ggf. Vermittlung von ambulanten Diensten und Fachtherapeuten
  • Öffentlichkeitsarbeit und Aufbau von Kooperationsbeziehungen
  • Hilfen bei der Bewältigung von bürokratischen Vorgängen
  • Beratung bei der Neuplanung von Einrichtungen der offenen Altenhilfe

Die Beratung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Menschen. Auf die Entwicklung von Alternativen wird großer Wert gelegt. Man kann zwischen dezentralen und übergeordneten zentralen Wohnberatungsstellen unterscheiden. Die kleineren – als dezentrale Stellen eingerichtet – bieten Beratungstätigkeiten in Form einer „Bringstruktur". D.h. die Beratung erfolgt vor Ort, in der Wohnung des jeweiligen Betroffenen. Zusätzlich werden „ambulante" Beratungen in den eigenen Räumen angeboten.

Trägerschaft

Wohnberatungsstellen sind hinsichtlich der Trägerschaft und Organisation sehr unterschiedlich strukturiert. Meist werden sie von den Kommunen – in der Regel dem Bau-, Wohnungs- oder Sozialamt zugeordnet – oder von Wohlfahrtsverbänden getragen. Immer häufiger jedoch richten Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Wohnungsbaugesellschaften, Verbraucherorganisationen oder Architektenkammern Beratungsstellen ein.
Für betroffene mit Ansprüchen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bietet die Beratung durch das Sozialamt den Vorteil, dass Beratung und Finanzierung weitestgehend in einer Hand liegen und im Zusammenhang mit kommunalen Wohnungsbauprogrammen eine schnellere Abwicklung gesichert sein kann.


Freie Wohlfahrtspflege
Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege wurden aufgebaut, weil hier in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der ambulanten Dienste einerseits Mangelsituationen festgestellt werden können und zum anderen ein ausreichendes Vertrauensverhältnis zur Umsetzung der Lösungen vorhanden ist. Wohnberatung wird auch in Vereinen mit speziell stadtteilpolitischen Zielsetzungen durchgeführt. Hier ist die dezentrale Arbeitsweise von Vorteil. Diese Wohnberatungsstellen sind vorwiegend in „Sonderfinanzierung", d. h. als Arbeitsbeschaffungsmodelle eingerichtet.

Wohnungsbaugesellschaften
Für die Beratung von älteren Menschen bieten auch gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften Wohnberatung an. Hier kommen einige Vorteile zusammen: Anpassungsmaßnahmen können finanziell günstiger durchgeführt werden, da eigene Handwerker zur Verfügung stehen bzw. kleinere Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen in Auftrag gegeben werden können. Außerdem verfügen die Wohnungsgesellschaften bei Umbaumaßnahmen über das nötige technische Know-how.

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