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Altersgerecht umbauen: mehr Wohnkomfort

Alle Fördermaßnahmen im Detail: Bei welchen Maßnahmen die KfW Sie unterstützt. (Bitte anklicken)
Das barrierereduzierte Haus

Wer in barrierereduzierende Maßnahmen an selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum investiert, kann 100 % der förderfähigen Kosten - inklusive Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen - mit einem Darlehen aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) finanzieren. Beantragt werden können maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit, und zwar zu einem attraktiven Effektivzinssatz.

Antragsberechtigt sind Eigentümer einer Wohnimmobilie, aber auch Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwischen fünf und 30 Jahre, je nach Laufzeit mit ein bis zu fünf Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz ist wahlweise für fünf oder zehn Jahre fest. Zudem bietet die KfW eine endfällige Darlehensvariante mit bis zu acht Jahren Laufzeit an. Mit dem KfW-Darlehen (beantragt wird es bei der Hausbank) können barrierereduzierende Maßnahmen in folgenden Förderbereichen finanziert werden:

  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Vertikale Erschließung / Überwindung von Niveauunterschieden
  • Anpassung der Raumgeometrie
  • Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Sicherheit, Orientierung und Kommunikation
  • Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen

Jeder der sieben Förderbereiche untergliedert sich in barrierereduzierende Einzelmaßnahmen, die einzeln oder in Kombination mit anderen umgesetzt werden können. Das Programm bietet dadurch große Flexibilität und wird damit nicht nur individuellen Wünschen, sondern auch baulichen Gegebenheiten gerecht. So kann sich jeder sein altersgerechtes Wohnumfeld maßschneidern.

Kein Nachsehen haben all diejenigen, bei denen eine Kreditfinanzierung nicht in Frage kommt. Die angesprochenen Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Komfortverbesserung können auch über einen Zuschuss gefördert werden. Mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss“ (455) werden beispielsweise großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen erhalten private Eigentümer und Mieter einen Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.

In der Kombination ermöglicht das Zuschussprogramm übrigens auch den verbesserten Schutz vor Wohnungseinbruch. Das betrifft z.B. Einzelmaßnahmen wie den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, oder von Nachrüstsystemen für Türen oder Fenster. Selbst Investoren, die ausschließlich Einbruchschutzmaßnahmen in Angriff nehmen wollen, können noch mit einem Zuschuss von bis zu 1.500 Euro rechnen.

Qualitätsstandard Altersgerechte Wohnung / Altersgerechtes Hausr
Das Nonplusultra ist der Standard Altersgerechte Wohnung bzw. Altersgerechtes Haus - interessant vor allem für Vermieter von Wohnimmobilien. Wer dieses „Gütesiegel“ - vergleichbar dem etablierten Label „KfW-Effizienzhaus“ - erreichen (und vielleicht auch damit werben) will, der muss barrierereduzierende Maßnahmen aus den ersten sechs Förderbereichen realisieren: Der Zugang zum Gebäude, das Wohn- und/oder Schlafzimmer sowie die Küche und das Bad einer Wohnung müssen ebenso wie die Bedienelemente des Gebäudes (z.B. Sicherheits- und Notrufsysteme, Stütz- und Haltesysteme) allesamt altersgerecht sein.
Für die Erreichung dieses anspruchsvollen Standards wird empfohlen, einen Sachverständigen einzuschalten. Er empfiehlt Maßnahmen unter Berücksichtigung der technischen Mindestanforderungen. In der Zuschussvariante ist die Einbindung eines Sachverständiger für Barrierereduzierung, der insbesondere die erforderlichen Maßnahmen identifiziert und ihre Umsetzung bestätigt, zwingend. Die KfW rät hierbei u.a. zur Einschaltung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks, die entsprechend fortgebildet sind (www.svd-handwerk.de).

Übrigens müssen alle barrierereduzierenden Maßnahmen durch Fachunternehmen des Bauhandwerks ausgeführt werden.

Die vollständigen Informationen zu den Möglichkeiten und Bedingungen finden Sie im KfW-Merkblatt:

Merkblatt Altersgerecht Umbauen, Kreditvariante 159 (PDF, 130 KB)
Merkblatt Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss 455 (PDF, 168 KB)
Anlage zum Merkblatt Altersgerecht Umbauen 159 und 455
Liste der förderfähigen Maßnahmen
(PDF, 103 KB)
Anlage zum Merkblatt Altersgerecht Umbauen 159 und 455
Technische Mindestanforderungen
(PDF, 109 KB)
Info-Steckbrief Einbruchschutz (PDF, 57 KB)
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