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Krankenkasse

Die Krankenkassen gewähren zahlreiche Hilfsmittel, um eine körperliche Einschränkung auszugleichen. Zu den Leistungen gehören die Beschaffung, die Anpassung, die Einweisung in den Gebrauch und die Reparatur des Hilfsmittels. Zu den Hilfsmitteln zählen Seh- und Hörhilfen, der Rollstuhl, Körperersatzstücke sowie orthopädische Hilfsmittel.
Voraussetzung ist die Verordnung des Hilfsmittels durch einen Arzt. Die Verordnung sollte die medizinische Diagnose und die Begründung der medizinischen Notwendigkeit des Hilfsmittels enthalten. In einem Hilfsmittelkatalog haben die Krankenkassen aufgelistet, für welches Hilfsmittel sie die Kosten übernehmen. Hilfsmittel, die als Gebrauchsgegenstände im Alltag bewertet werden, gehören nicht dazu.
Über mögliche Zuzahlungen informiert Sie Ihre Krankenkasse.

Antragstellung:
Die ärztliche Verordnung und Begründung werden bei der Krankenkasse eingereicht und dienen als Grundlage für die Genehmigung. Jeder Antrag wird individuell auf die Person des Antragstellers/der Antragstellerin hin geprüft. Dabei wird die medizinische Notwendigkeit berücksichtigt. Ein wichtiges Kriterium ist, in wie weit das Hilfsmittel zur Erhaltung Ihrer Mobilität erforderlich ist.

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