In einigen Gemeinden und Kreisen wurden spezielle kommunale Finanzierungsprogramme für die Wohnungsanpassung eingerichtet.
Staatliche und kommunale Programme haben unterschiedliche Förderkonditionen. Bei einigen wird die Vergabe der Mittel durch dafür eingerichtete Beratungsstellen unterstützt. In anderen Kommunen gibt es zwar Beratungsstellen für die altengerechte Wohnungsanpassung, aber keine zusätzlichen finanziellen Mittel. Diese Programme richten sich zum Teil direkt an die Mieter.
Für Umbaumaßnahmen muss allerdings die schriftliche Zustimmung der Eigentümer eingeholt werden. Art und Höhe der Zuwendungen reichen vom Darlehen bis zur vollständigen Übernahme der Kosten. Zum Teil werden neben den Förderhöchstgrenzen auch die Mindestkosten und -standards für den Umbau festgeschrieben. In einigen Kommunen ist die Vergabe der Fördermittel an eine langfristige Belegungsbindung gekoppelt.
Einige Kreise und kreisfreie Städte bieten Sonderprogramme zur Finanzierung von Wohnungsanpassungen an. Weitere Informationen geben die örtlichen Wohnungs- oder Sozialämter.