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Arbeitsagentur

Damit behinderte Menschen am Arbeitsleben teilhaben können, ist es entscheidend, dass sie auf einem für sie geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Für die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten behinderter oder schwerbehinderter Auszubildender und Beschäftigter können Arbeitgeber einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Die Einrichtung des Arbeitsplatzes umfasst dabei insbesondere die Ausstattung mit den notwendigen technischen Arbeitshilfen und Maßnahmen, durch die eine dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung ermöglicht, erleichtert oder gesichert wird. Konkret kommen hier Umbauten oder technische Hilfsmittel in Frage, zum Beispiel

  • der Umbau eines Arbeitsplatzes,
  • bei blinden Menschen die Ausrüstung eines Computerarbeitsplatzes mit einer Braillezeile,
  • bei sehbehinderten Beschäftigten ein Großbildmonitor oder eine extra große Tastatur,
  • bei gehörlosen Menschen Bild- und Schreibtelefone oder Lichtsignalanlagen an Maschinen.

Leistungen sind bei den Agenturen für Arbeit zu beantragen. Kostenvoranschläge müssen vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Bei der konkreten Einrichtung des Arbeitsplatzes stehen die Arbeitsagenturen mit ihren Technischen Beratern zur Verfügung.

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