Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse)
Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit versucht die gesetzliche Unfallversicherung die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz mit allen geeigneten Mitteln zu ermöglichen. In Abstimmung mit den Versicherten und dem Arbeitgeber werden dafür alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Die Unfallversicherungsträger unterstützen dabei durch Angebote der medizinischen Rehabilitation und bieten, wenn nötig, auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das kann zum Beispiel der Umbau des Arbeitsplatzes sein, der Einsatz von Hilfsmitteln oder eine Arbeitsassistenz.
Es werden auch Zuschüsse in Höhe der im gesamten Wohnungsbereich zum Ausgleich der eingetretenen Behinderung anfallenden Kosten bewilligt. Auch wiederholte Förderung – etwa bei Änderung der persönlichen Lebenssituation – ist möglich. Die Leistungen werden einkommensunabhängig gewährt. Leistungen anderer werden nicht angerechnet.
» Adressen der zuständigen Berufsgenossenschaften / Unfallkassen
Leistungen der privaten Unfallversicherung
Versicherte mit einer privaten Unfallversicherung sollten Ihre Ansprüche mit den jeweiligen Versicherungsunternehmen klären.