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Thüringen

In Thüringen wird das barrierefreie Bauen bei der Modernisierung und Instandsetzung von eigengenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen von der Thüringer Aufbaubank (TAB) unterstützt. Im Rahmen des „Thüringer Modernisierungsdarlehens“ lassen sich Kosten in Höhe von 80 % (in Ausnahmefällen 90 %) finanzieren. Der Mindestdarlehensbetrag liegt bei 10.000 Euro, der Darlehenshöchstbetrag bei 75.000 Euro. Gefördert werden Eigentümer von Eigenheimen bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, wie

  • beispielsweise Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau,
  • Barrierereduzierung,

oder auch beim Ersterwerb eines neu sanierten Eigenheims.

Schaffung von Wohneigentum in der Stadt

Eine weitere Förderung bietet das Thüringer Wohneigentumsprogramm. Neben der Unterstützung bei der Schaffung und dem Erwerb von selbst genutztem Wohnraum ist hier auch die Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum an die Anforderungen der DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen in der jeweils geltenden Fassung förderfähig.
Das zu fördernde Objekt muss in einem Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), einem Erhaltungsgebiet (§ 172 BauGB) oder Kerngebiet (§ 7 BauNVO) oder in den Programmgemeinden des Programms Stadtumbau Ost liegen. Gefördert werden folgende junge Ehepaare (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und keiner hat das 40. Lebensjahr vollendet), Haushalte mit einem Kind sowie Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit einem Grad von 80 schwerbehindert ist. Außerdem gelten Einkommensgrenzen.Bei Neubau/Ersterwerb, Um-/Ausbau sowie Bestandserwerb mit Darlehen kann eine Grundförderung von bis zu 50.000 Euro in Anspruch genommen. Pro Kind sowie für die Anpassung an DIN 18040-2 (barrierefrei) gibt es einen Zuschlag in Höhe von 10.000 Euro. Sonderdarlehen sind möglich für Vorhaben, die sich durch besondere Energieeffizienz auszeichnen. Die Gesamtdarlehenssumme darf 70 % der Kosten nicht überschreiten.

 

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