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Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein können zunächst befristet bis 31. Dezember 2014 private Vermieter mit einem Wohnungsbestand von bis zu 20 vermieteten Wohnungen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessern und die Barrieren in Wohngebäuden reduzieren. Förderfähig sind barrierereduzierende Maßnahmen

  • bei der Erschließung von Wohngebäuden (z.B. Zuwegungen einschließlich des Gebäudezuganges, Aufzugsanlagen, Treppenanlagen, Rampen, Stellplätze)
  • in Wohnungen (z.B. Veränderungen des Raumzuschnitts, Türverbreiterungen, Anpassung von Sanitärräumen, Erschließung von Freisitzen)
  • in Gemeinschaftsräumen (bei Mietwohngebäuden).

Vermieter müssen vor der Antragstellung die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. (ARGE) beteiligen. Diese führt eine beratende Prüfung der Plan- und Ausführungsunterlagen durch und bewertet, ob durch die Maßnahmen eine stimmige Gesamtqualität hinsichtlich der Barrierereduktion erreicht wird. Der Bewertungsvermerk der ARGE ist dem Antrag beizufügen. Eigentümer hingegen bestätigen bei der Antragstellung die beabsichtigte Durchführung der Maßnahmen selbst.
Voraussetzung der Förderung ist, dass das Wohngebäude sich in einem Gebiet befinden, das mehrheitlich von der Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein bewohnt wird.

Die Kosten einer Maßnahme werden mit 10 % bei vermieteten Wohnungen gefördert; maximal 2.500 Euro je Wohneinheit. Es müssen mindestens 5.000 Euro je Wohneinheit investiert werden. Der Zuschuss je Vermieter beträgt maximal 50.000 Euro. Bei selbstnutzenden Wohneigentümern wird ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro gewährt, wenn die Investitionskosten bei mindestens 12.000 Euro liegen. Die Fördermittel sind kombinierbar mit anderen Förderprogrammen.

Anträge sind an die Investitionsbank Schleswig-Holstein zu richten und können auch beim örtlichen Haus & Grund Verein eingereicht werden.

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