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Saarland

Das barrierefreien Bauen findet im Saarland besondere Unterstützung bei der Modernisierung von Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt durch die Gewährung von zinsverbilligten Baudarlehen über die Saarländische Investitionskreditbank AG (SKIB).

Modernisierung von Mietwohnraum

Privatpersonen und Wohnungsgesellschaften können unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes (z.B. Mietbindung) zinsgünstige Darlehen mit einer maximal 30-jährigen Zinsbindung in Anspruch nehmen, wenn ihre Mietwohnungen modernisieren möchten. Voraussetzung ist, dass die bauliche Maßnahmen, den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken. Gefördert werden dabei auch Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter Menschen, wie

  • Verbesserung der Erreichbarkeit der Wohnungen (Einbau von Rampen oder Aufzügen),
  • Rollstuhlgerechter Umbau von Wohnungen (Grundrissänderungen),
  • Barrierefreie Umgestaltung des Bades (Einbau bodengleicher Dusche, Schaffung notwendiger Bewegungsflächen),
  • Verbreiterung von Türen und Abbau von Türschwellen,
  • Nachrüstung von elektrischen Türöffnern.

Förderfähig sind 80% der Kosten bis zu maximal 50.000 Euro je Wohneinheit.

Barrierefrei umbauen - Herrichtung von Mietwohnungen für ältere und behinderte Menschen

Neben der allgemeinen Modernisierung setzt die saarländische Mietwohnraum-Förderung zusätzlichen einen besonderen Fokus auf die Belange ältere und behinderter Menschen. Privatpersonen und Wohnungsgesellschaften können unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes (z.B. Mietpreisbindung, Einkommensgrenzen) zinsgünstige Darlehen oder einen Zuschuss nutzen, um Barrieren in ihren Mietwohnungen zu beseitigen und so Menschen das Wohnen in einem späteren Lebensabschnitt oder das Wohnen mit einer Behinderung möglichst lang selbstbestimmt und in deren gewohntem Umfeld zu ermöglichen. Gefördert werden alle baulichen und förderfähigen Maßnahmen, die zur Modernisierung sowie Schaffung von Mietwohnungen zur barrierereduzierten oder barrierefreien (DIN 18040) Umgestaltung dienen. Voraussetzung ist, dass es sich um Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei (in der Zuschussvariante: höchstens jedoch fünf) Wohnungen handelt, wobei mindestens zwei Wohnungen innerhalb desselben Gebäudes modernisiert oder geschaffen werden müssen. Bei Neubaumaßnahmen kann für diejenigen Mietwohnungen, die über das Mindestmaß des § 50 der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung hinaus barrierefrei erreichbar sein sollen, eine Förderung im Sinne dieses Programms gewährt werden. Diese Förderung erfolgt nach den allgemeinen Programmvorschriften für den Neubau von Mietwohnungen.
Im Einzelnen werden als förderfähig angesehen Maßnahmen

  • der nahezu barrierefreien Umgestaltung des Bades (bspw. Einbau bodengleicher Dusche, Schaffung von notwendigen Bewegungsflächen, sonstige Ausstattungsverbesserungen);
  • des barrierereduzierenden Umbaus von Wohnungen sowie der gebäudeinternen Erschließung (bspw. Grundrissänderungen zur Schaffung von notwendigen Bewegungsflächen in Wohn- und Schlafräumen sowie Fluren, Verbreiterung von Türen und Abbau von Türschwellen u.ä.);
  • der Verbesserung der Erreichbarkeit der Wohnungen, des Gebäudezugangs sowie der äußeren Erschließung (z.B. Einbau von Rampen oder Aufzügen),
  • der Nachrüstung von Kommunikationsanlagen (bspw. Gegensprechanlage, elektrische Türöffner);
  • der Beschriftung, Informationen und Beleuchtung.

Der förderbare Mindestaufwand je Wohnung muss mindestens 12.500 Euro betragen. Die planerischen Anforderungen an Maßnahmen zur Förderung der barrierereduzierten Herrichtung von Mietwohnungen (Anlage 1 der Förderrichtlinie vom 14.02.2012, Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 08.03.2012, S. 351 ff.) sind zu beachten.
Der Umfang der Förderung umfasst in der Darlehensvariante

  • bei Modernisierungen: bis zu 80% der förderfähigen Kosten und maximal 50.000 Euro je Wohneinheit; erfüllen die modernisierten Wohnungen einschließlich ihrer Zugänge die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen im Sinne der DIN 18040, beträgt der Höchstbetrag für das Darlehen 65.000 Euro.
  • bei Schaffung von Wohnungen (Umbau, Ausbau): einen Fördersatz  in Höhe von 400 Euro je Quadratmeter Wohnfläche; erfüllen die modernisierten Wohnungen einschließlich ihrer Zugänge die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen im Sinne der DIN 18040, beträgt der Fördersatz 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

In der Zuschussvariante umfasst die Förderung

  • bei Modernisierungen: einen Zuschuss bis zu 20% der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 15.000 Euro; erfüllen die modernisierten Wohnungen einschließlich ihrer Zugänge die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen im Sinne der DIN 18040, beträgt der Höchstbetrag für den Zuschuss 20.000 Euro.
  • bei Schaffung von Wohnungen (Umbau, Ausbau): einen Zuschuss bis zu 140 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (Fördersatz); erfüllen die modernisierten Wohnungen einschließlich ihrer Zugänge die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen im Sinne der DIN 18040, beträgt der Fördersatz 160 Euro.
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