Im Landesprogramm Wohnraumförderung stellt Mecklenburg-Vorpommern zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Sie sind ausschließlich auf die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung des Wohnungsbestandes ausgerichtet. Einen besonderen Förderschwerpunkt stellt dabei die weitere Anpassung des Wohnungsbestandes an die Belange der wachsenden Zahl älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen dar. Die Förderung des Barrieren reduzierenden bzw. barrierefreien Umbaus von Wohnungen soll dazu beitragen, Mobilitätsbeschränkungen zu beseitigen, z.B. durch den Abbau von Schwellen und den barrierefreien Umbau von Bädern. Ergänzend dazu stehen Fördermittel zur Nachrüstung von Personenaufzügen und zur Schaffung von altengerechten Wohnungen mit Betreuungsangebot bereit. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) in Schwerin.
Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum durch Alleinerziehende und Familien mit Kindern
Gefördert werden Maßnahmen in und an Wohngebäuden, die vor dem 1. Januar 1970 fertig gestellt wurden und maximal vier Wohnungen haben, und sich in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern befinden, wenn zum antragstellenden Haushalt mindestens ein Kind angehört. Gefördert werden dabei u.a. Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Wohnungen, und zwar bis zur Höhe der Mehrausgaben, höchstens bis zu 250 Euro/qm Wohnfläche
Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren
Gefördert werden Maßnahmen in und an Wohngebäuden, die vor dem 1. Januar 1949 fertig gestellt wurden und maximal vier Wohnungen haben, und sich in innerstädtischen Altbauquartieren oder in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern befinden. Gefördert werden dabei u.a. Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Wohnungen sowie die Nachrüstung von Personenaufzügen (nur in Gebäuden, die überwiegend der Wohnraumversorgung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung dienen). Bei der Schaffung von barrierefreien Wohnungen reicht die Förderung bis zur Höhe der Mehrausgaben, höchstens bis zu 250 Euro/qm Wohnfläche. Bei der Nachrüstung von Personenaufzügen können 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 100.000 Euro/Aufzug geltend gemacht werden.