In Hessen fördert die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI Bank) die barrierefreie Modernisierung von Mietwohnungen. Die Förderung knüpft an das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“. Demzufolge gelten auch die Bestimmungen des KfW-Programms hinsichtlich der Förderbausteine und den technischen Mindestanforderungen. Antragsberechtigt sind allerdings nur Träger von Investitionsmaßnahmen, die ihren Mietwohnungsbestand an die Erfordernisse altersgerechten Wohnens (z. B. altersgerechte Umbauten, Abbau von Barrieren) anpassen möchten. Selbstgenutzte Wohneinheiten können nicht finanziert werden.
Die Förderung besteht aus einem KfW-Darlehen in Höhe von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich gewährt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eine weitere Zinsvergünstigung, so dass sich ein Sollzinssatz unterhalb des Endkreditnehmerzinses der KfW ergibt.
Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Eigentümer können vom Land Hessen für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück einen Zuschuss in Anspruch nehmen. Es werden vorrangig bauliche Maßnahmen gefördert, die den Anforderungen der Normen DIN 18024 Teil 1 und DIN 18025 Teil 1 oder 2 entsprechen. Dies sind u.a. folgende Maßnahmen:
Für diese Maßnahmen wird ein Kostenzuschuss bis zu 50 % gewährt. Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
Wohneigentum Neubau / Ersterwerb
Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Baudarlehen (HBD). Generationenverbundenes Wohnen wird ebenfalls gefördert. Die Förderung ist gebunden daran, dass das Einkommen des antragstellenden Haushaltes die Einkommensgrenze nicht überschreitet und mehr als eine Person dem Haushalt zugehört. Generationenverbundenes Wohnen wird ebenfalls gefördert. Fördervorrang hat der Erwerb von Wohneigentum durch Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht. Die Darlehenssumme ist begrenzt auf 80.000 Euro und maximal 50 % der Gesamtkosten.
Erwerb von Gebrauchtimmobilien
Mit dem Hessen-Darlehen fördert das Land Hessen den Erwerb von Gebrauchtimmobilien zur Selbstnutzung (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen), wenn der antragstellende Haushalt die Einkommensgrenze einhält. Fördervorrang hat der Erwerb von Wohneigentum durch Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht. Nachrangig gefördert werden in begründeten Fällen der Erwerb vorhandenen Wohnraums durch Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung. Die Darlehenssumme ist begrenzt auf 80.000 Euro und maximal 50 % der Gesamtkosten.