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Bremen

In Bremen und Bremerhaven ist der Bedarf an Mietwohnungen zwar weitestgehend gedeckt. Dennoch gibt es Defizite, die durch gezielte Maßnahmen der Wohnungsbauförderung der Bremer Aufbau-Bank in Angriff genommen werden sollen. U.a. soll barrierefreies, generationsgerechtes Wohnen ermöglicht werden. Die Förderung gilt nur in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Das sind Gebiete, die nach der Wohnungsbaukonzeption besondere Bedeutung haben.

Modernisierungsförderung

Um die städtebauliche Funktion älterer Wohnviertel zu erhalten und den Wohnwert nachhaltig zu verbessern, kann im Lande Bremen die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen mit zinsverbilligten Darlehen gefördert werden. Voraussetzung ist u.a. Barrierefreiheit nach Landesbauordnung. Das heißt, die Wohnungen müssen mit Rollstühlen/Kinderwagen benutzbar sein. Die Einhaltung der Rollstuhl-DIN ist nicht erforderlich. Die Förderung erfolgt durch ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von bis zu 40.000 Euro pro Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80 % der Modernisierungskosten.

Neubauförderung

Die Aufbau-Bank unterstützt auch den Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Voraussetzung ist auch hier u.a. Barrierefreiheit nach Landesbauordnung. Das heißt, die Wohnungen müssen mit Rollstühlen/Kinderwagen benutzbar sein. Die Einhaltung der Rollstuhl-DIN ist nicht erforderlich. Die Förderung erfolgt durch ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, höchstens jedoch 80 % der Gesamtkosten (Kosten des Baugrundstücks, des Gebäudes und Baunebenkosten).

Förderung von Wohneigentum

Für den Neubau, Kauf und die gleichzeitige umfassende Modernisierung einer Gebrauchtimmobilie zur Selbstnutzung können zinsverbilligte Darlehen gewährt werden. Die Förderung ist für bestimmte Zielgruppen vorgesehen. Besondere Barrierefrei-Anforderungen werden nicht gestellt. Die Förderung erfolgt durch ein zinsverbilligtes Darlehen bei Neubauten in Höhe von bis zu 60.000 Euro und bei Bestandserwerb incl. Modernisierungen von bis zu 40.000 Euro.

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