Baden-Württemberg fördert im Landeswohnraumförderungsprogramm mit zinsverbilligten Darlehen private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind auf ihrem Weg in die ersten eigenen vier Wände. Mitfinanziert werden im Rahmen einer Basisförderung:
Darüber hinaus sind u.a. folgende Maßnahmen im Rahmen einer Zusatzförderung finanzierungsfähig:
Förderung selbstgenutzten Wohneigentums - Förderung für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen
Sie richtet sich an Haushalte mit schwerbehinderten Personen, die ein Haus bauen oder kaufen wollen und es behindertengerecht gestalten wollen. Die Förderung gilt ebenso beim behindertengerechten Ausbau von vorhandenen Immobilien. Gefördert werden private Haushalte (Familien), in denen mindestens eine schwerbehinderte Person mit speziellen Wohnbedürfnissen lebt sowie folgende Maßnahmen bei/ zur Selbstnutzung: Bau oder Erwerb neuer Immobilien, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums, Erwerb von gebrauchten Immobilien, altersgerechte Umbau einer bereits vorhandenen Immobilie. Auch hier gelten Einkommensgrenzen. Mit dem Darlehen der Basisförderung können maximal die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen finanziert werden. Zusätzlich gelten Obergrenzen, die von der Haushaltsgröße, der Anzahl der minderjährigen Kinder und dem Wohnort abhängen.
Altersgerechter Umbau bedeutet dabei die Herstellung von Barrierefreiheit nach der als Technische Baubestimmung eingeführten DIN-Norm oder Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in verschiedenen Bereichen. Für Maßnahmen des altersgerechten Umbaus sind die technischen Mindestanforderungen gemäß dem jeweils gültigen Merkblatt der KfW zum Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) vollständig einzuhalten.
Altersgerechter Umbau bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung (Anpassungsförderung)
Voraussetzung dieser sogenannten Anpassungsförderung ist, dass das KfW-Angebot „Altersgerecht Umbauen“ über die L-Bank in Anspruch genommen wird. Die Maßnahme muss die aktuellen Anforderungen dieses KfW-Programms erfüllen.