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Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert im Landeswohnraumförderungsprogramm mit zinsverbilligten Darlehen private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind auf ihrem Weg in die ersten eigenen vier Wände. Mitfinanziert werden im Rahmen einer Basisförderung:

  • Neubau oder Erwerb einer neuen Wohnimmobilie (selbstgenutzter Wohnraum im Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung),
  • Erwerb einer gebrauchten Wohnimmobilie (selbstgenutzter Wohnraum im Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung),
  • Ausbau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in bestehenden Immobilien zur Schaffung neuen Wohnraums.

Darüber hinaus sind u.a. folgende Maßnahmen im Rahmen einer Zusatzförderung finanzierungsfähig:

  • Darlehen für Abbau von Barrieren in gebrauchten Immobilien
    Diese Zusatzförderung richtet sich an Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und Umbauten zum Abbau von Barrieren vornehmen. Der Erwerb der Immobilie wird mit der Basisförderung finanziert, die anschließende Barrierereduzierung mit der Zusatzförderung. Die Zusatzförderung umfasst ein Darlehen aus dem KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" mit zusätzlicher Zinsverbilligung des Landes. Das Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen, maximal jedoch: 50.000 Euro. Der Höchstbetrag gilt pro Wohneinheit. Es zählen nur Wohneinheiten, die auch in der Basisförderung enthalten sind.

  • L-Bank- Darlehen für barrierefreien neuen Wohnraum
    Diese Zusatzförderung richtet sich an Familien, die ein neues barrierefreies Haus bauen oder kaufen. Die Zusatzförderung für die Mehrkosten für barrierefreies Bauen besteht wahlweise aus der Erhöhung der Basisförderung oder einem Zuschuss. Mit der Erhöhung der Basisförderung können maximal die Mehrkosten finanziert werden, die für die Herstellung der Barrierefreiheit gemäß DIN 18025 Teil 1 oder Teil 2 anfallen und nachgewiesen werden
    - bis zu 30.000 Euro für Barrierefreiheit nach DIN 18025 Teil 2
    - bis zu 60.000 Euro für Barrierefreiheit nach DIN 18025 Teil 1 (rollstuhlgerecht)

Förderung selbstgenutzten Wohneigentums - Förderung für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen

Sie richtet sich an Haushalte mit schwerbehinderten Personen, die ein Haus bauen oder kaufen wollen und es behindertengerecht gestalten wollen. Die Förderung gilt ebenso beim behindertengerechten Ausbau von vorhandenen Immobilien. Gefördert werden private Haushalte (Familien), in denen mindestens eine schwerbehinderte Person mit speziellen Wohnbedürfnissen lebt sowie folgende Maßnahmen bei/ zur Selbstnutzung: Bau oder Erwerb neuer Immobilien, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums, Erwerb von gebrauchten Immobilien, altersgerechte Umbau einer bereits vorhandenen Immobilie. Auch hier gelten Einkommensgrenzen. Mit dem Darlehen der Basisförderung können maximal die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen finanziert werden. Zusätzlich gelten Obergrenzen, die von der Haushaltsgröße, der Anzahl der minderjährigen Kinder und dem Wohnort abhängen.
Altersgerechter Umbau bedeutet dabei die Herstellung von Barrierefreiheit nach der als Technische Baubestimmung eingeführten DIN-Norm oder Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in verschiedenen Bereichen. Für Maßnahmen des altersgerechten Umbaus sind die technischen Mindestanforderungen gemäß dem jeweils gültigen Merkblatt der KfW zum Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) vollständig einzuhalten.

Altersgerechter Umbau bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung (Anpassungsförderung)

Voraussetzung dieser sogenannten Anpassungsförderung ist, dass das KfW-Angebot „Altersgerecht Umbauen“ über die L-Bank in Anspruch genommen wird. Die Maßnahme muss die aktuellen Anforderungen dieses KfW-Programms erfüllen.

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