Bei Modernisierungs- und Anpassungsmaßnahmen stellt sich immer wieder die Frage nach der Finanzierung. Sowohl bei größeren Umbauten als auch bei der Anschaffung von neuen Einrichtungsgegenstände bestehen zahlreiche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
Eine nur wenig bekannte, aber sehr empfehlenswerte Unterstützung bietet die KfW Bankengruppe. Im Programm "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW alle Baumaßnahmen, die zu einer Barrierereduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten. Damit können zum Beispiel Bäder umgebaut, Wohnungsflure verbreitert oder Aufzüge eingebaut werden. Die Förderung kommt Eigentümer und Vermieter zugute. Aber auch als Mieter können Sie mit Zustimmung Ihres Vermieters umbauen und die Fördermittel nutzen. Das KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Zusätzlich zur Kreditvariante bietet die KfW eine Zuschussvariante an. Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen kann man einen Unterstützung von 8 % der Investitionskosten, maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit, bekommen. Unter besonderen Umständen zahlt die KfW auch bis zu 5.000 Euro (10 % der förderfähigen Kosten).
Mehr dazu finden Sie unter KfW-Förderung.
Steuerbonus bei der Handwerker-Rechnung
Die Kosten für Arbeiten am Haus oder in der Wohnung senken kann, wer bei der Steuererklärung aufpasst. Die Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten unserer Mitgliedsbetriebe können Privatkunden von der Steuer absetzen. Pro Haushalt können sie bis zu 1.200 Euro im Jahr von ihrer Steuerschuld abziehen. Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Und die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden.
Mehr dazu finden Sie unter Handwerkerbonus.
Verschiedene Fördergeber wie Kranken- und Pflegekassen, Rehaträger, Unfall- und Rentenversicherungen sowie Bundesländer und Kommunen stellen ebenfalls in vielen Fällen finanzielle Mittel zur Verfügung.
Mehr dazu finden Sie unter der Rubrik "Förderung".