Die KfW hat ihr Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ ergänzt und die Zuschussregeln geändert. Private Eigentümer und Mieter können jetzt auch Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wurden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des anspruchsvollen Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.
Im Rahmen des KfW-Programms eigenständig gefördert werden folgende Einbruchschutzmaßnahmen: der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende Rollläden. Die Zuschüsse richten sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten und reichen von mindestens 200 Euro bis max. 1.500 Euro.
Die Zuschüsse betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten. Maximal beantragt werden können demzufolge bei Einzelmaßnahmen 5.000 Euro und beim „Altersgerechten Haus“ 6.250 Euro. Die Mindestinvestitionskosten wurden von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.
Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Die Zuschüsse können mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, z.B. bei einem ohnehin geplanten Austausch der Fenster.