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Vereinfachte Förderung für Barrierefreiheit

Das Bundes-Bauministerium schätzt, dass Eigentümer von 3,5 Millionen Wohnungen bis 2020 altersgerecht modernisieren müssen. Neuerdings können sie auch den Wohn-Riester nutzen.

Die Türen sind nicht breit genug für einen Rollstuhlfahrer, die Treppe und Duschzugang ein unüberwindbares Hindernis: Der enorme Nachholbedarf in Sachen Barrierefreiheit ist Eigentümern bewusst, belegt eine Studie von BHW. 70 Prozent der Befragten wünschen, dass sich die Politik auf Verbesserungen der Förderung beim altersgerechten Umbau konzentriert - laut der Umfrage die Nummer eins auf der Prioritätenskala der potenziellen Modernisierer.

Dass es bereits ein geeignetes Förderinstrument gibt, wissen viele Wohnungsbesitzer gar nicht. Seit Juli 2013 können Eigentümer eine alters- und auch behindertengerechte Modernisierung mit dem Guthaben aus einem Wohn-Riester-Vertrag finanzieren. Wohn-Riester eignet sich sehr gut für die Finanzierung und wird immer beliebter, auch wegen der Vereinfachung und neuen Möglichkeiten seit dem vergangenen Jahr. Über 1,2 Millionen Deutsche "riestern" bereits mit dem Ziel eines Baus oder Umbaus.

Die Förderzusage für den barrierefreien Umbau gibt es unter bestimmten Bedingungen. Mindestens 50 Prozent der Summe, die man dem Förderkonto entnimmt, müssen in Maßnahmen nach DIN-Vorgaben fließen. Ein geprüfter Sachverständiger, den man über die regionalen Ingenieurkammern oder die bundeseinheitliche Sachverständigen-Datenbank des Handwerks findet, gibt grünes Licht - und zwar bevor die Handwerker kommen. Von den Besitzern der Altbauten fordert der Gesetzgeber, dass sie mindestens 20.000 Euro Guthaben vom Riester-Konto abheben. Die Summe scheint gut gewählt: Die Kosten einer durchschnittlichen Wohnungserneuerung werden in einer Studie des Pestel Instituts mit Kosten von über 15.000 Euro beziffert.


08.04.2015
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