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Integrationsamt

Die Integrationsämter unterstützen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen durch verschiedene finanzielle Leistungen, um die Chancen auf eine betriebliche Integration zu verbessern. Dazu zählt auch die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Die Leistungen umfassen die Förderungen von

Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer, für die der Arbeits- oder Ausbildungsplatz eingerichtet werden sollen, schwerbehindert sind (Grad der Behinderung mindestens 50). Der Antrag auf Förderung muss vor den baulichen Maßnahmen erfolgen. Die Arbeitsstätten müssen behinderungsgerecht eingerichtet und unterhalten werden. Gewährt werden Zuschüsse und/oder Darlehen, wobei die Förderhöhe bis zur vollen Kostenübernahme betragen kann. Das Hauptkriterium für die Förderhöhe ist die Entscheidung des Sachbearbeiters. Die Ansprechpartner der Integrationsämter sind vom Bundesland abhängig.
Leistungen des Integrationsamtes werden nicht erbracht, wenn Mittel für denselben Zweck von einem Rehabilitationsträger (z.B. Agentur für Arbeit, Unfall- oder Rentenversicherungsträger), vom Arbeitgeber oder von anderer Seite zu erbringen sind oder erbracht werden.

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