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Reha-Träger

Die Reha-Träger gewähren Leistungen, um die Selbstbestimmung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Leistungen zur Umbau- oder Wohnhilfe werden im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gemindert oder gefährdet ist und die Erwerbsfähigkeit durch die Wohnungshilfe wiederhergestellt wird. Ziel ist es, dass der Arbeitsplatz möglich selbständig und barrierefrei erreicht werden kann. Die Maßnahme muss notwendig und wirtschaftlich sein, die Förderung ist aber nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt und wird einkommensunabhängig gewährt. Die Leistungen werden vor Beginn der Maßnahme beantragt.

Reha-Träger für alle Personen, die bis zu 15 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, ist die Agentur für Arbeit. Für Personen, die mehr als 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, ist der Rentenversicherungsträger zuständig, für alle Selbständigen, Freiberufler und Beamte die Hauptfürsorgestelle (Integrationsamt). Ist keiner der oben genannten Rehaträger verantwortlich, ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner.

Für die Koordinierung der verschiedenen Kostenträger gibt es die gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger. Sie bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Sorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an. Die gemeinsamen Servicestellen informieren unter anderem über die Leistungsvoraussetzung und Leistungen der Rehabilitationsträger und klären den persönlichen Bedarf an Rehabilitationsleistungen. Die Servicestellen sind in allen Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichtet worden. Die Adressen erfahren Sie zum Beispiel von jeder Krankenkasse, dem Arbeitsamt, den Trägern der Renten- und Unfallversicherung oder den Sozialämtern.

Adressen der Servicestellen finden Sie in der speziellen Suche der Website der Deutschen Rentenversicherung.

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