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Hamburg

Mit dem Förderangebot für barrierefreies Wohnen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) soll ein verbessertes Wohnungsangebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geschaffen werden.

Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

Bei selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg fördert die IFB die Umgestaltung und Erweiterung zu rollstuhl- und altengerechtem Wohnraum. Dieses Programm kann man mit anderen Förderprogrammen der IFB und der KfW-Förderbank kombinieren. Gefördert werden alle baulichen und technischen Maßnahmen, die den Wohnraum für behinderte und ältere Menschen geeignet machen. Die Förderung besteht in pauschalen Baukostenzuschüssen für bestimmte Einzelmaßnahmen, maximal 15.000 Euro pro Wohnung. Für die Nutzung gelten Einkommensgrenzen.
Der barrierefreie Umbau wird durch pauschale Zuschüsse für 18 verschiedene Maßnahmenmodule gefördert. Zu ihnen zählen zum Beispiel

  • Nachrüstung einer Haus- und/oder Wohnungseingangstür mit einem elektrischen Drehtürantrieb inkl. Fernbedienung, Taster und sonstiger Bedienvorrichtungen,
  • Türverbreiterung im Innenraum,
  • Austausch oder Anpassung der vorhandenen Balkon-/Terrassentür, um den schwellenfreien Zugang herzustellen,
  • Herrichten eines barrierereduzierten Bads mit Duschbereich,
  • Herrichten einer rollstuhlgerechten Küche.

Die Förderbausteine können frei kombiniert werden. Die Zuschusshöhe der einzelnen Förderbausteine ist zum einen durch einen Maximalwert und zum anderen durch die Höhe der nachgewiesenen Investition begrenzt. Die einzelnen Förderbausteine sind jeweils entsprechend den Anforderungen der DIN 18040-2 und DIN 18040-2R auszuführen. Abweichungen sind möglich und werden explizit benannt. Nach Abschluss der Maßnahme müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:

  • Die Wohnung muss barrierefrei erreichbar sein. Im Ausnahmefall können bis zu 3 Stufen zum Erreichen der Wohnung akzeptiert werden, wenn z.B. aus baulichen Gründen eine Rampe nicht möglich ist.
  • Die Bewegung innerhalb der Wohnung muss in der Regel barrierefrei möglich sein.
  • Der Duschplatz sollte stufenlos begehbar sein, abweichend davon sind Duschtassen mit max. 12 cm Aufbauhöhe zulässig.
  • Die Innentüren der Wohnung müssen eine lichte Durchgangsbreite von 0,80 m aufweisen (Ausnahme: Gäste-WC).

Barrierefreier Umbau bestehender Mietwohnungen -
Umbau zu barrierefreien Wohnungen (Mod E)

Mit dem Fördermodul E wird die barrierefreie Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen gefördert. Förderfähig sind 17 verschiedene bauliche und technische Maßnahmenmodule. Die Förderung besteht in pauschalen Baukostenzuschüssen für jedes Modul, maximal 15.000 Euro pro Wohnung.
Seniorenwohnungen: Gefördert werden Seniorenwohnungen und Servicewohnanlagen für Senioren nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz für 1- und 2-Personen-Haushalte, in denen mind. ein Haushaltsmitglied älter als 60 Jahre ist.
Barrierefreie Wohnungen: Gefördert werden Wohnungen für Menschen mit Behinderungen. Die Summe der Zuschüsse ist auf 15.000,– € je Wohnung begrenzt. Übersteigt der pauschale Zuschuss für ein einzelnes Maßnahmenmodul den vom Antragsteller nachgewiesenen Rechnungsbetrag, wird er auf diesen Betrag reduziert.
Nach Abschluss der Maßnahme müssen die gleichen Mindestanforderungen erfüllt werden wie beim barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum (s.o.).

Barrierefreier Umbau bestehender Mietwohnungen -
Schaffung von Mietwohnungen für Rollstuhlbenutzer (Mod F)

Das Programm Mod F gilt der Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen in barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer. Förderfähig sind 15 verschiedene bauliche und technische Maßnahmen, mit denen die Eignung dieses Wohnraums für die Benutzung durch Rollstuhlbenutzer in Anlehnung an DIN 18040-2R erreicht wird. Die Förderung besteht in pauschalen Baukostenzuschüssen jed Modul, maximal 25.000 Euro pro Wohnung. Nach Abschluss der Maßnahme müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:

  • Die Wohnung muss barrierefrei erreichbar sein.
  • Die Bewegung innerhalb der Wohnung muss rollstuhlgerecht möglich sein.
  • Die Wohnung muss über ein rollstuhlgerechtes Bad verfügen.
  • Die Wohnung muss über eine rollstuhlgerechte Küche verfügen.
  • Die Innentüren der Wohnung müssen eine lichte Durchgangsbreite von 0,90 m aufweisen (Ausnahme: Gäste-WC).

In beiden Programmen (Mod E und Mod F) können Maßnahmen bezuschusst werden wie z.B.

  • Nachrüstung einer Haus- und/oder Wohnungseingangstür mit einem elektrischen Drehtürantrieb inkl. Fernbedienung, Taster und sonstiger Bedienvorrichtungen,
  • Türverbreiterung im Innenraum,
  • Austausch oder Anpassung der vorhandenen Balkon-/Terrassentür, um den schwellenfreien Zugang herzustellen,
  • Herrichten eines barrierereduzierten Bads mit Duschbereich,
  • Herrichten einer rollstuhlgerechten Küche.

Barrierefreier Umbau bestehender Mietwohnungen -
Nachrüstung von Gebäuden mit Aufzügen (Mod G)

Mit dem Segment Mod G werden der Neubau, die Erweiterung und die Modernisierung von Gebäuden mit Aufzügen, die der erstmaligen barrierefreien Erreichbarkeit von Wohnungen dienen, gefördert. Gewährt werden pauschale Zuschüsse bei Neubau und Erweiterung von Gebäuden mit Aufzügen für die ersten drei Haltepunkte je 12.250 Euro und für jeden weiteren Haltepunkt je 5.100 Euro. Bei der Modernisierung von Gebäuden mit Aufzügen beträgt der Zuschuss 2.550 Euro für jeden Haltepunkt. Nach Abschluss der Maßnahme müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:

  • Erstmaliger barrierefreier Zugang zu den Wohnungen, die durch den geförderten Haltepunkt erschlossen werden.
  • Die einzelnen Wohnungen müssen nach Abschluss der Maßnahme von öffentlichem Grund aus barrierefrei erreichbar sein.
  • Die Anforderungen der DIN 18040-2 bzw. der DIN EN 8 1-70 für den Aufzugstyp 2 an Aufzugsanlagen sollen eingehalten werden. Die Mindestabmessungen des Fahrkorbinnenraums, 1,1 m x 1,4 m im Lichten, sind einzuhalten.

Für alle modernisierten Mietwohnungen (Mod E - G) bestehen Belegungs- und/oder Mietpreisbindungen.

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