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Wohnfläche: Jeder Quadratmeter zählt

Haben Sie schon einmal nachgemessen, auf wie viel Quadratmetern Sie wohnen? Nachrechnen lohnt sich: Ein Einfamilienhaus kann je nach Berechnungsnorm bis zu 20 qm mehr oder weniger Wohnfläche haben.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – das gilt auch für die Berechnung der Quadratmeter (qm) einer Immobilie, die ein entscheidendes Kriterium für den Kauf- oder Mietpreis darstellt. Kostet ein Einfamilienhaus mit 140 qm Wohnfläche z.B. 180.000 Euro, so machen 20 qm mehr oder weniger eine Differenz von 25.714 Euro aus. Doch es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsweise: Sowohl die Wohnflächenverordnung (WoFIV) als auch DIN-Norm 277 können angewendet werden. „Wir empfehlen bei Kauf- oder Mietverträgen verbindlich festzulegen, auf welcher Grundlage die Flächenangaben erfolgen“, rät BHW-Experte Matthias Schnabel. So würden Konflikte von vornherein vermieden. Am besten fahren Mieter und Käufer mit der WoFIV, nach der die Rechtssprechung in den meisten Fällen entscheidet. Im Streitfall helfen Fachanwälte weiter, Adressen erhält man über die Verbraucherzentralen oder verschiedene Verbände.

Wann wird es schwierig?
Das klassische „Konflikt-Potenzial“: Dachschrägen. Sie stellen eine „Problemzone“ dar, bei der es oft zu Berechnungsfehlern kommt. Laut WoFIV dürfen Flächen mit einer lichten Höhe von über zwei Metern zu 100 Prozent auf die Quadratmeterzahl angerechnet werden, Flächen von ein bis zwei Metern Höhe aber nur zu 50 Prozent, Flächen unterhalb eines Meters zählen nicht. Bei der DIN-Norm 277 werden alle diese Flächen hingegen zu 100 Prozent angerechnet. Achtsamkeit bei der Berechnung ist auch bei Abstellraum, Wintergarten, Balkon und Terrasse sowie Keller und Waschküche geboten.
Stellt sich heraus, dass die Quadratmeterzahl um mehr als 10 Prozent zu hoch berechnet wurde, so können Käufer den Kaufpreis bzw. Mieter ihre Miete mindern“, informiert Matthias Schnabel von der BHW Bausparkasse (BGH Urteil VIII ZR 295/03). Wer ganz sicher gehen möchte, kann die Flächen auch von einem Architekten oder Sachverständigen nachmessen lassen – allerdings kostet das um die 500 Euro.


25.04.2014
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