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Saarland

Das barrierefreien Bauen findet im Saarland besondere Unterstützung bei der Modernisierung von Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt durch die Gewährung von zinsverbilligten Baudarlehen über die Saarländische Investitionskreditbank AG (SKIB).

Modernisierung von Mietwohnraum

Privatpersonen und Wohnungsgesellschaften können unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes (z.B. Mietbindung) zinsgünstige Darlehen mit einer maximal 30-jährigen Zinsbindung in Anspruch nehmen, wenn ihre Mietwohnungen modernisieren möchten. Voraussetzung ist, dass die bauliche Maßnahmen, den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken. Gefördert werden dabei auch Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter Menschen, wie

Förderfähig sind 80% der Kosten bis zu maximal 50.000 Euro je Wohneinheit.

Barrierefrei umbauen - Herrichtung von Mietwohnungen für ältere und behinderte Menschen

Neben der allgemeinen Modernisierung setzt die saarländische Mietwohnraum-Förderung zusätzlichen einen besonderen Fokus auf die Belange ältere und behinderter Menschen. Privatpersonen und Wohnungsgesellschaften können unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes (z.B. Mietpreisbindung, Einkommensgrenzen) zinsgünstige Darlehen oder einen Zuschuss nutzen, um Barrieren in ihren Mietwohnungen zu beseitigen und so Menschen das Wohnen in einem späteren Lebensabschnitt oder das Wohnen mit einer Behinderung möglichst lang selbstbestimmt und in deren gewohntem Umfeld zu ermöglichen. Gefördert werden alle baulichen und förderfähigen Maßnahmen, die zur Modernisierung sowie Schaffung von Mietwohnungen zur barrierereduzierten oder barrierefreien (DIN 18040) Umgestaltung dienen. Voraussetzung ist, dass es sich um Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei (in der Zuschussvariante: höchstens jedoch fünf) Wohnungen handelt, wobei mindestens zwei Wohnungen innerhalb desselben Gebäudes modernisiert oder geschaffen werden müssen. Bei Neubaumaßnahmen kann für diejenigen Mietwohnungen, die über das Mindestmaß des § 50 der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung hinaus barrierefrei erreichbar sein sollen, eine Förderung im Sinne dieses Programms gewährt werden. Diese Förderung erfolgt nach den allgemeinen Programmvorschriften für den Neubau von Mietwohnungen.
Im Einzelnen werden als förderfähig angesehen Maßnahmen

Der förderbare Mindestaufwand je Wohnung muss mindestens 12.500 Euro betragen. Die planerischen Anforderungen an Maßnahmen zur Förderung der barrierereduzierten Herrichtung von Mietwohnungen (Anlage 1 der Förderrichtlinie vom 14.02.2012, Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 08.03.2012, S. 351 ff.) sind zu beachten.
Der Umfang der Förderung umfasst in der Darlehensvariante

In der Zuschussvariante umfasst die Förderung

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