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Brandenburg

In Brandenburg wird das barrierefreie Bauen mit zinsvergünstigten Darlehen bzw. Zuschüssen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt. Die ILB ist auch die zuständige Bewilligungsstelle.

Altersgerecht Umbauen

Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen dient der langfristigen Finanzierung von Baumaßnahmen, damit Mietwohnungen und Miethäuser möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen genutzt werden können. Ziel ist es, barrierrefreien und bezahlbaren Mietwohnraum im Land Brandenburg bereit zu stellen. Die ILB ergänzt das zinsgünstige KfW-Darlehensprogramm "Altersgerecht Umbauen" mit einem Tilgungszuschuss von 5 %. Nutzen können dies kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. Gefördert werden

Barrierefreier Zugang - Aufzugsprogramm

Das Land gewährt Zuschüsse für die Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Mietwohnungen in Mietwohngebäuden und -Gebäudeteilen (z. B. durch den Ein- oder Anbau von Aufzügen), wenn sich die Gebäude in einer besonderen Gebietskulisse befinden. Damit soll die dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse erreicht werden. Zielgruppe sind junge Familien und Senioren. Gefördert werden

Die Förderung erfolgt mit Darlehen. Die förderfähigen Kosten je barrierefrei erschlossener Wohnung betragen bis zu 25.000 Euro. Das Darlehen beträgt höchstens 85 % der förderfähigen Kosten und somit bis zu 21.250 Euro je Wohneinheit.

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum

Mit dem Programm zur behindertengerechten Anpassung fördert die ILB Vermieter, Mieter (bei Zustimmung des Vermieters) oder selbst nutzende Wohneigentümer mit Zuschüssen, wenn in der anzupassenden Wohnung Personen leben, deren Art und Schwere der Behinderung eine besondere bauliche oder technische Ausstattung erfordert. Als Nachweis sind der Schwerbehindertenausweis und der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung vorzulegen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung. Das sind zum Beispiel

Gefördert wird ferner der Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge, die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen sowie die Ausstattung für Wohngemeinschaften mit mindestens vier Personen. Alle Anforderungen nach der DIN 18025 sind hierbei zu gewährleisten. Teilmaßnahmen können nur im Einzelfall gefördert werden.
Die ILB fördert mit Zuschüssen, die bis zu 90 % der förderfähigen Kosten betragen können. Des Höchstsatz je Wohnung beträgt:

Weiterführende Informationen

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