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Bayern

In Bayern wird das barrierefreie Bauen sowohl beim Bau von Wohnraum (Neubau, Gebäudeänderung und -erweiterung) und dem Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb) wie auch beim Erwerb von vorhandenen Wohnraum (Zweiterwerb) unterstützt. Nutzen können die Förderung Privathaushalte, vor allem junge Familien mit mittleren Einkommen. Zuständige Bewilligungsstellen sind in der Regel die kreisfreien Städte und Landratsämter.

Alle Bauwilligen, die in Bayern staatliche Mittel für den Bau und Umbau von Wohnungen erhalten, müssen die Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012) beachten. Darin wird zum Thema Barrierefreiheit festgelegt:

Gefördert wird mit einem befristet zinsverbilligten Darlehen sowie einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern (pro Kind 1.500 Euro). Dazu sind Einkommensgrenzen. In einigen Fällen können aber auch Haushalte mit einem höheren Jahresbruttoeinkommen einen Förderantrag stellen, u.a. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Förderfähig sind höchstens 30 % der Kosten beim Bau und Ersterwerb bzw. höchstens 40 % der Kosten beim Zweiterwerb.

Darlehen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum – insbesondere an die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen – werden bis zu einer Gesamthöhe von maximal 10.000 Euro je Wohnung gewährt. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 Euro. Dabei kommen insbesondere in Betracht der

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